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Digitale Formalitäten

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Digitaler Nachlass: Verwaltung digitaler Konten und Daten

Der Begriff "Digitaler Nachlass" beschreibt Accounts und Daten im Internet, die nach dem Tod des Benutzers weiterhin bestehen bleiben. Die Rechte daran gehen an die Erben über. Sie bieten Hinterbliebenen in diesem komplexen Bereich Unterstützung an.

Digitales Wellenmuster

🤔 Was gehört zum Digitalen Nachlass?

Im Gegensatz zu greifbaren Vermögenswerten umfasst der digitale Nachlass:

  • Accounts in Sozialen Netzwerken: (z. B. Facebook, XING, Twitter, YouTube, WKW)

  • E-Mail-Dienste

  • Partnervermittlungen

  • Digital erworbene Güter: Musik, Filme, Hörbücher, eBooks

  • Daten in Clouds

  • Daten auf dem Heim-PC

 

🔑 Umgang mit Accounts und Login-Daten

Die zentrale Herausforderung ist der Zugriff auf die passwortgeschützten Nutzerkonten.

1. Accounts (Soziale Netzwerke, E-Mail etc.)

  • Verbraucherzentralen-Tipp: Es wird empfohlen, eine Liste der Passwörter und Zugangsdaten zu hinterlegen, die nur im Todesfall geöffnet werden darf.

  • Vorgehensweise ohne Passwort: Eine einfache Abmeldung unter Vorlage einer Sterbeurkunde ist möglich. Dem Betreiber muss mitgeteilt werden, ob der Account gelöscht oder als Gedenkseite weitergeführt werden soll.

  • Mögliche Nutzung: Konten können gelöscht oder als Gedenkseite weitergeführt werden.

 

2. Digital erworbene Güter (Musik, Filme, eBooks)

Hier liegt eine besondere juristische Schwierigkeit vor:

  • Eigentum vs. Nutzung: Oftmals erwerben Nutzer die Inhalte nicht, sondern "mieten" sie nur (wie z. B. bei Apple), wodurch eine Vererbung über die AGB ausgeschlossen wird.

  • Weiterführung: Der einfachste Weg ist die Weiterführung des Nutzerkontos durch Kenntnis der Passwörter.

  • Einschränkungen: Durch digitale Rechteverwaltungen (DRM) kann die Weiterverwendung von Dateien ohne Passwort eingeschränkt oder verhindert werden. Bereits gezahltes Guthaben bei Online-Musikdiensten wird selten erstattet.

 

3. Clouds und E-Mails

  • Clouds: Auf diesen Speichern befinden sich zunehmend wichtige Daten (auch Geschäftspost). Hier sollte versucht werden, den Betreiber mittels Sterbeurkunde zur Herausgabe der Passwörter zu bewegen.

  • E-Mails: Bei der Vielzahl der kostenlosen Anbieter muss zunächst ermittelt werden, welche Konten überhaupt bestanden.

⚖️ Das Urheberrecht im Digitalen Nachlass

Das Urheberrecht betrifft sowohl Pflichten als auch Rechte des Verstorbenen und seiner Erben.

  • Verstöße: Der Verstorbene kann durch die Nutzung geschützter Bilder (z. B. als Profilbild) Urheberrechte verletzt haben, was zu Abmahnungen führen kann.

  • Erben-Rechte: Das Urheberrecht an selbst erstellten Fotos und Videos steht den Erben zu und erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod.

  • Komplexität: Plattformen wie Facebook lassen sich oft Nutzungsrechte an veröffentlichten Bildern abtreten. Bei Missbrauch von Bildern oder Marken kann die Einschaltung eines Anwalts ratsam sein.

 

💻 Der Heimische PC

Der lokale Computer ist ein Hauptbestandteil des digitalen Erbes und enthält alle wichtigen (und unwichtigen) Daten.

  • Zugang: Häufig muss hier zuerst Zugang zum System hergestellt werden.

  • Externe Hilfe: Für tiefere technische Arbeiten können spezialisierte Firmen (z. B. SEMNO.DE, digitaler-nachlass.com) beauftragt werden. Die Kosten können sich hier schnell auf mehrere hundert Euro belaufen.

 

 

 

🤝 Ihre Unterstützung

Die Beschäftigung mit dem Digitalen Nachlass ist wichtig, da soziale Netzwerke, E-Mails und Internet ein immer größerer Bestandteil unseres Lebens werden.

Selbstverständlich helfen und unterstützen wir Sie auch gerne in diesen Bereichen. Fragen Sie uns!

 
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