
Medizinische Vorsorge
Medizinische Vorsorge
Die medizinische Vorsorge ist der wichtigste Weg, um sicherzustellen, dass Ihr Wille respektiert wird, falls Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Wir helfen Ihnen, diese wichtigen Dokumente zu erstellen.
1. Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist eine gesetzlich anerkannte Willenserklärung. Sie legt verbindlich fest, welche medizinischen Behandlungen (Einleitung oder Unterlassung) Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr entscheidungsfähig sind.
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Ihr Wille zählt: Sie halten Ihre Wertvorstellungen und Wünsche zur medizinischen (Weiter-)Behandlung fest.
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Wichtig für die Gültigkeit: Bestätigen Sie Ihr Dokument alle paar Jahre mit neuem Datum und Unterschrift. Es ist ratsam, einen Arzt oder Zeugen hinzuzuziehen.
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Aufbewahrung: Das Original behalten Sie bei sich. Kopien sollten Sie Ihren Vertrauenspersonen aushändigen.
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Muster und Infos: Eine Standard-Patientenverfügung ist Bestandteil unserer kostenfreien Vorsorge-Broschüre. Wir schicken Ihnen diese gerne zu. Zudem finden Sie wertvolle Leitfäden auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz.
2. Organspende-Erklärung
Die Entscheidung zur Organspende ist eine zutiefst persönliche und wichtige Vorsorge.
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Entscheidung festhalten: Eine klare Festlegung (Ja oder Nein) entlastet Ihre Angehörigen in einer extrem schwierigen Situation.
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Verfügbarkeit: Eine Organspende-Erklärung und der praktische Organspende-Ausweis (Kärtchen) sind in unserer kostenfreien Vorsorge-Broschüre enthalten.
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Informationsmaterial: Wir senden Ihnen gerne weiteres Informationsmaterial der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu.
3. Individuelle Wünsche zum Körper
Obduktion
Wenn Sie spezifische Wünsche bezüglich einer Obduktion haben, können Sie diese festhalten. Beachten Sie, dass eine Obduktion den Ablauf und die Möglichkeit der Abschiednahme beeinflussen kann. Eine entsprechende Willenserklärung finden Sie ebenfalls in unserer Vorsorge-Broschüre.
Körperspende
Wenn Sie Ihren Körper nach dem Tod der Wissenschaft (z. B. einem anatomischen Institut oder einer Universitätsklinik) stiften möchten, ist dies separat zu regeln:
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Direkter Vertrag: Sie müssen einen direkten Vertrag mit der jeweiligen wissenschaftlichen Einrichtung abschließen.
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Kommunikation: Informieren Sie unbedingt Ihre Familie über diesen Vertrag.
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