Erbrecht Drucken

Das Erbrecht, das dem Bürgerlichen Recht unterliegt, ist ein komplexes Thema. Wir möchten Ihnen hierzu im Nachfolgenden einen kurzen Überblick verschaffen. Eine verbindliche Rechtsberatung dürfen Bestatter nicht anbieten. Daher empfehlen wir Ihnen in jedem Fall grundsätzlich, einen Rechtsanwalt oder Notar aufzusuchen.

 

Zum 01.01.2010 ergeben sich im Erbrecht folgende Änderungen:"Erben und Vererben" beim Bundesministerium der Justiz

Für Ab­kömm­lin­ge, El­tern, Ehe­gat­ten oder Le­bens­part­ner wird das Entziehungsrecht nun gleichermaßen angewendet.
Die Entziehung des Erbpflichtteils wegen „ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels“ entfällt, die Verurteilung des Erben zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung kann für den Erblasser neuerdings wegen Unzumutbarkeit als Entziehungsgrund gelten.

Eine weitere Änderung betrifft die Stundung. Erben von Eigenheim und Unternehmen waren zuvor oft gezwungen, Vermögenswerte zu verkaufen, um Pflichtteile auszahlen zu können. Die vorher nur Ehegatten und Abkömmlingen zustehende Stundungsregelung gilt nun für jeden Erben.

Zu­künf­tig kön­nen Pfle­ge­leis­tun­gen durch Ab­kömm­lin­ge in Er­baus­ein­an­der­set­zun­gen in er­höh­tem Um­fang be­rück­sich­tigt wer­den. Erbrecht­li­che Ausgleichs­an­sprü­che gab es bis­her nur für Ab­kömm­lin­ge, die unter Ver­zicht auf ei­ge­nes be­ruf­li­ches Ein­kom­men den Erb­las­ser über län­ge­re Zeit gepflegt haben. Künf­tig ent­steht die­ser An­spruch un­ab­hän­gig davon, ob für die Pfle­ge­leis­tun­gen auf ei­ge­nes be­ruf­li­ches Ein­kom­men ver­zich­tet wurde.
Die gesetzliche Erbfolge
Weitere Informationen zum Thema „Erben und Vererben“ des Bundesministerium der Justiz können Sie online durchlesen oder die akutelle Broschüre zum Thema direkt als PDF-Datei anschauen. Sie ersetzt jedoch ausdrücklich keine Rechtsberatung durch einen Juristen.
Gerne schicken wir Ihnen die Broschüre auch kostenlos zu.

 

Einen Überblick über die gesetzliche Erbfolge gibt Ihnen unser Organigramm.