AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (29. Mai 2018)

der

Klaus Wagner & Stephan Loew GbR Bestattungen, Am Markt 1, 54634 Bitburg

vertreten durch Klaus Wagner und Stephan Loew
(im Weiteren „wir“, „uns“ oder „unsere“)

  1. Unsere Bestattungskostenrechnung ist 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zahlbar, falls in ihr kein anderes Fälligkeitsdatum bestimmt ist.
  2. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses können Ihre Daten für eine Bonitätsabfrage genutzt werden. Die Abfragedaten erhalten wir von der CRIF Bürgel GmbH, Radlkoferstraße 2, 81373 München. Soweit eine Bonitätsauskunft Gegenstand eines Auskunftsverlangens bildet, werden Sie hiermit an die CRIF Bürgel GmbH, Radlkoferstraße 2, 81373 München verwiesen.
  3. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird uns die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen (falls die Kündigung bzw. Nichtausführung von uns nicht zu vertreten ist), jedoch unter Abzug unserer durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen oder unseres durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erzielten Erwerbs. Stattdessen können wir als Pauschale 20 % der Vertragssumme (abzüglich der Fremdgelder) verlangen. Weitergehende Ansprüche behalten wir uns vor.
  4. Gegen unsere Rechnungsforderungen ist die Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
  5. Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte handeln wir ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
  6. Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderen Beiträgen ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf unsere Anforderung unverzüglich nachzuzahlen.
  7. Rügen wegen offensichtlicher Mängel können wir nur dann berücksichtigen, wenn der Auftraggeber sie uns binnen zwei Wochen seit der Bestattung des Sarges oder der Asche anzeigt.
  8. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für die Haftung, soweit wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Im Übrigen ist unsere Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.
  9. Mitfahrten zum oder vom Friedhof oder Krematorium in Bestattungsfahrzeugen wie auch sämtliche sonstige Beförderungen des Auftraggebers, von Trauergästen oder Dritten erfolgen auf eigene Gefahr. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dies den anderen Mitfahrern vor Antritt der Fahrt mitzuteilen.
  10. Entstehen bei der Bestattungsdurchführung aus wichtigen Gründen zusätzliche Kosten, hat der Auftraggeber sie zu tragen, wenn sie unter Berücksichtigung unserer Interessen für ihn zumutbar sind.
  11. Bestattungen Klaus Wagner & Stephan Loew GbR ist berechtigt, bestimmte Arbeiten (z. B. Ausheben und Schließen der Grabstelle, Entfernen und Aufstellen der Grababdeckungen und Grabmale) an Fachbetriebe auf Kosten und auf Rechnung des Auftraggebers zu vergeben.
  12. Sofern der/die Verstorbene mit Wertgegenständen unserer Obhut übergeben wird, oder uns werthaltige Sarg- oder Grabbeigaben übergeben werden, ist die Haftung für diese durch uns ausgeschlossen (ausgenommen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit).
  13. Mitfahrten zum oder vom Friedhof oder Krematorium in Bestattungsfahrzeugen wie auch sämtliche sonstige Beförderungen des Auftraggebers, von Trauergästen oder Dritten erfolgen auf eigene Gefahr. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dies den anderen Mitfahrern vor Antritt der Fahrt mitzuteilen.
  14. Alle bestattungstechnischen Arbeiten, insbesondere die hygienische Versorgung sowie das Ankleiden der Verstorbenen umfassen alle für die offene und/oder geschlossene längere Aufbahrung notwendigen Maßnahmen gemäß DIN-Norm 15017, den behördlichen Gesundheitsvorgaben und Seuchenschutzgesetzen sowie der Thanatopraxielehre des Institutes für Anatomie der Med.-Universität Graz, der Thanatopraxieverordnung Österreichs (in Deutschland rechtlich nicht erfasst) und den Richtlinien des VDT Verband Deutscher Einbalsamierer e.V. und geschieht in enger Abstimmung mit den örtlichen Behörden (Gesundheits- und Ordnungsamt). Bei höheren Anforderungen oder besonderen Umständen (z.B. internationale Überführungen, fortschreitende Autolyse) reichen diese bis hin zur Teil- oder Vollkonservierung des Leichnams. Eine Einschätzung und Beurteilung liegt in unserem fachlichen Ermessen. sofern die Maßnahme durch den Auftraggeber nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Bei Vorlage einer Infektionskrankheit sind wir berechtigt, eine Versorgung sowie das Ankleiden abzulehnen oder entsprechend den gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben im geringeren oder abgeänderten Umfang durchzuführen.
  15. Aus Gründen der Qualitätssicherung sind wir berechtigt regelmäßig Fotos, auch von Verstorbenen, aufzunehmen und digital zu speichern.
  16. Zu Gedenkzwecken sind wir berechtigt, Fotos der Beerdigung aufzunehmen, zu verarbeiten und digital zu speichern.
  17. Sofern wir durch den Auftraggeber oder einen berechtigten Dritten Daten, Zitate, Fotos, Skizzen oder ähnliches zum Zweck der Veröffentlichung in Zeitungen, Drucksachen, Kondolenzkarten und ähnlichem erhalten, erklären der Auftraggeber oder der beauftragte Dritte, dass eine Veröffentlichung in jedweder Form gestattet ist und dieser keine Rechtshindernisse, insbesondere Urheberrechte, entgegenstehen. Unsere Haftung hierfür ist ausgeschlossen (ausgenommen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit).
  18. Sofern wir durch ausdrückliche Vereinbarung oder weil es ortsüblich ist, für den Auftraggeber die Kondolenzkarten entgegennehmen, ist eine Haftung für den Verlust dieser Karten ausgeschlossen (ausgenommen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt Insbesondere für den Diebstahl von oder aus aufgestellten Briefkästen.
  19. Zum Zweck der Erinnerung nehmen wir regelmäßig einen Fingerabdruck als Abdruck in Silikon vom Verstorbenen ab, solange der Auftraggeber nicht ausdrücklich widersprochen hat. Der wird dem Auftraggeber ausgehändigt. Eine Verpflichtung zur Abnahme eines Fingerabdruckes durch uns besteht nicht.

 

 

Widerruf
Widerrufsbelehrung

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, falls Sie diesen Vertrag außerhalb unserer Geschaftsräume mit uns abgeschlossen haben. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um ihr Widerspruchsrecht auszuüben, müssen sie uns:

Klaus Wagner & Stephan Loew GbR Bestattungen,
Am Markt 1, 54634 Bitburg,
Tel: 06561-693730, Fax: 06561-6937321, info@BeWaLo.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Haben sie verlangt, dass die Warenlieferungen- und Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachte Warenlieferungen- und Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.